| München/Arnsberg/Plettenberg. Fünf und sechs Jahre für
die Hauptangeklagten: Das Landgericht München I sieht die hohen Jugendstrafen , die es
gestern gegen die Arnsbergerin Maria von Papen und
den Plettenberger Christoph Schulte verhängte,
unter dem Aspekt "länger dauernde Nacherziehung". Fünf
Monate lang hatte das Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit über jenen Überfall
im Münchner Schlachthofviertel verhandelt, bei dem im Januar letzten Jahres der Grieche
Artemios T. von Skinheads fast zu Tode getreten und geprügelt worden war. Erstmals waren
nun Zuhörer in diesem Prozess zugelassen. Der Andrang war groß, das Medieninteresse
ungebrochen. Neugierige Blicke Richtung Anklagebank. Junge Leute, brav mit kariertem Hemd
gekleidet. Keine Regung zu erkennen.
Mehr als ein Jahr ist es nun her, dass die damals 17-jährige
Maria stark betrunken auf der Straße den griechischen Passanten angepöbelt hatte. Sie
war mit ihrem Freund Christoph nach München zu einer Geburtstagsfeier in die Gaststätte
Burg Trausnitz gekommen. Die Gäste waren für die Skinheadszene typisch gekleidet, es
wurden rechtsradikale Lieder gesungen.
Die junge Frau hatte offenbar das Lokal verlassen, um noch eine
andere Kneipe aufzusuchen. Mit dem Griechen muss es zu einer Handgreiflichkeit gekommen
sein, das Mädchen habe, so der Richter, "seine beängstigend rohe Gesinnung"
offenbart. Der herbeigeeilte Freund, ebenfalls alkoholisiert, kochte vor Wut und
Eifersucht und schlug zu. Artemios T. ging zu Boden und Schulte trat ihm mit
seinen Stiefeln unzählige Male gegen Gesicht und Hals. Auch seine Freundin soll
zugetreten haben. Für den Richter ist klar: "Sie nahmen den Tod des
Opfers in Kauf."
Eine Gruppe Türken hatte den Vorfall beobachtet und war dem
Opfer zu Hilfe geeilt. Was dem vermutlich das Leben rettete. Allerdings entwickelte sich
eine regelrechte Straßenschlacht, "und bei einer Massenschlägerei ist eine
strafrechtliche Aufklärung stets schwer", so der Richter. Aber, betonte er, es sei
gut und richtig, dass die türkischen Helfer eingegriffen hätten. Als problematisch
hingegen bezeichnete er die Stilisierung der Retter zu Helden. "Die türkischen
Helfer wurden von Talkshow und Talkshow gereicht, dass einige Tatzeugen gar nicht mehr
wussten, was sie gesehen hatten." Das sei mit ein Grund, warum er die Öffentlichkeit
ausgeschlossen hätte. So erfuhr man erst jetzt bei der Urteilsverkündung, dass Schulte
ohne Vater aufwuchs und "große Persönlichkeitsprobleme
aufweist." Der Richter berichtete von exzessivem Alkoholkonsum bei der jungen Frau,
vom Anschluss an die Skinheadszene im Jahr 2000, und dass sie sich "made in
Germany" auf den Bauch tätowiert hat. Schulte hatte sie bei einer
NPD-Demonstration kennen gelernt. Doch auch wenn beide betrunken waren, die
Steuerungsfähigkeit also vermindert war und sich das strafmildernd auswirkte, ein "Tötungsvorsatz"
habe vorgelegen, so der Richter.
Von Iris Hilberth
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